Ab Jänner 2018 sind sämtliche direkten und indirekten Eigentümer (zB Treugeber) von österreichischen Gesellschaften und anderen Rechtsträgern mit Anteilen von mehr als 25% zu melden.
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet ab Beginn 2018 sämtliche direkten oder indirekten Eigentümer von österreichischen Gesellschaften und anderen Rechtsträgern mit Anteilen von mehr als 25% in das neue, von der Statistik Austria geführte, Register einzutragen. Die im Firmenbuch bereits eingetragenen Daten werden automatisch übernommen.
Mit dem WiEReG wird ein neues Register eingeführt, in welches bestimmte personenbezogene Daten ab 2018 einzutragen sind. Zweck des Registers ist, die hinter Unternehmen und Vermögensmassen stehenden Eigentümer transparent und überprüfbar zu machen und somit einen Beitrag zur Vermeidung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu leisten. Das WiEReG dient der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie und tritt am 15. Jänner 2018 in Kraft.
Das Register soll von der Bundesanstalt Statistik Österreich geführt und die einzutragenden Daten automationsunterstützt mit dem Zentralen Melderegister, dem Firmenbuch und dem Zentralen Vereinsregister abgeglichen werden.
Die Vertretungsorgane der betroffenen Rechtsträger haben deren wirtschaftliche(n) Eigentümer bis 1. Juni 2018 an die Statistik Austria zu melden. Für ab Mai 2018 neu gegründete Rechtsträger gilt eine Meldefrist von 4 Wochen ab deren Eintragung ins Firmenbuch bzw (für Trusts) ab Begründung einer inländischen Verwaltung. Ausgenommen von der Meldepflicht sind im Wesentlichen solche Daten, die bereits aus dem Stammregister (Firmenbuch) hervorgehen. Die Rechtsträger (dh die Leitungsorgane) sind nicht nur zur Feststellung und Überprüfung der Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer, sondern auch zur jährlichen Überprüfung der Daten verpflichtet.
Die Meldungen des Rechtsträgers können ausschließlich auf elektronischem Weg über das Unternehmensserviceportal („USP“, www.usp.gv.at) erfolgen. Neben dem Rechtsträger selbst können auch berufsmäßige Parteienvertreter die Meldung durchführen. Gerne sind wir Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der korrekten Einmeldung der notwendigen personenbezogenen Daten behilflich.