
Mit 14.01.2019 steht nunmehr auch für internationale Markenanmeldungen über das Madrider Abkommen bei der WIPO die Möglichkeit des e-filing über das Österreichische Patentamt ganz ohne Papier zur Verfügung. Damit können Markeninhaber noch effizienter und kostengünstiger internationale Markenanmeldungen durchführen lassen.
Daneben besteht nun auch die Möglichkeit, dass animierte Logos als nationale und europäische Marken geschützt werden können. So war etwa der Markenschutz des „brüllenden Löwen“ von Metro-Goldwyn-Mayer früher nicht möglich. Ab sofort können derartige Marken als Multimediamarke angemeldet werden. Im Zuge der steigenden Onlinewerbung und der damit verbundenen zunehmenden Anzahl an animierten Logos, Bildinhalten und Werbesprüchen kann ein derartiger Markenschutz daher durchaus Sinn machen. Gerne berate ich Sie umfassend zum Thema Markenschutz.