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Finanzierung – Gesellschaftsgestaltung

Die Umsetzung einer Geschäftsidee ist meist nur unter Beteiligung mehrerer Gesellschafter und dem Eintritt von Investoren möglich. Je nach Finanzierungsform einer Gesellschaft erfordert die Erstellung des gesellschaftsrelevanten Vertragswerkes einer eingehenden Diskussion und gründlichen Vertragsgestaltung. 

So etwa die Festlegung von Übertragungsbeschränkungen und Vorkaufsrechten, Aufgriffsrechten bestimmter Gesellschafter im Todesfall, besonderen Beschlussmehrheiten bei der Gewinnverwendung und einzelnen Geschäften, der Einrichtung eines Beirates mit Zustimmungsrechten und Weisungsrechten gegenüber der Geschäftsführung. Eine nachträgliche Änderung des gesellschaftsrechtlichen Vertragswerkes ist in der Praxis oft nicht mehr umsetzbar, weil zu einem späteren Zeitpunkt die Interessen der Gesellschafter meist bereits unterschiedlich gelagert sind.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung und Einigung der Gesellschafter über wichtige rechtliche Ausgestaltungsmöglichkeiten schafft Rechtssicherheit und Vertrauen und vermeidet in vielen Fällen teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten.  

Venture Capital – Unternehmenskauf

Die fortschreitende Digitalisierung der Märkte und die zunehmende Internationalisierung der Unternehmen spielt gerade im Startup Bereich eine große Rolle. Das sogenannte „Venture Capital“ (Wagniskapital) wird der Gesellschaft in Form von Wandeldarlehen oder Eigenkapital von Investoren zur Verfügung gestellt. Während der Frühphaseninvestor in der Praxis üblicherweise mit einfachen Wandeldarlehen beteiligt wird, treten Investoren in der späteren Finanzierungsphase meist mittels komplexen Beteiligungsvertrag bei.  Im Falle einer Exit-Strategie folgt dem ein Unternehmensverkauf unter Abgabe des operativen Geschäftes.

Wir übernehmen die Ausgestaltung von Venture Capital Vereinbarungen anhand einer einzelfallbezogenen Betrachtung Ihrer Unternehmensstrategie und durch vertraglichen Klarstellung der Rechte und Pflichten des Investors, je nach dessen angestrebtem Mitwirkungsgrad. Neben den klassischen Klauseln eines Unternehmenskaufes (Gewährleistungen etc), können in der Praxis eine Vielzahl an speziellen Vertragsklauseln, angefangen von Meilensteinregelungen, Mitverkaufspflichten (drag- along rights) und -rechten (tag along-reghts) sowie Verwässerungsschutzbestimmungen etc, bis hin zur Errichtung eines Beirates (advisory board) sinnvoll sein. Ziel ist dabei stets die jeweils beabsichtigte Stellung von Investoren (business angels) und deren Mitwirkungsrechten und -pflichten in der Gesellschaft punktgenau abzubilden.

IP Rechte – Lizenzierung

Von besonderer Bedeutung ist der gewerbliche Rechtsschutz der geistigen Eigentumsrechte einer jeden Gesellschaft 

(Intellectual Property Rights), sei es in der Gründungsphase oder in der späteren Verwertungsphase eines Unternehmens.  

 Wir übernehmen für Sie die Prüfung der Schutzfähigkeit von Marken (Firmennamen), Design (Musterschutz) und Gebrauchsmustern und die Eintragung in nationale Register wie dem Österreichischen Patentamt oder internationale Register wie der WIPO oder der EUIPO. Auch nicht eintragungsfähige geistige Eigentumsrechte wie Urheberrechte bedürfen im Zusammenhang mit Kooperations- und Lizenzverträgen mit anderen Unternehmen sowie Dienstverträgen einer umfänglichen und gründlichen Regelung.  

Eine klare und transparente rechtliche Ausarbeitung der geistigen Eigentumsrechte bereits in der Gründungsphase erleichtert die Lizenzierung und den Verkauf und schafft damit einen nachhaltigen Vermögenswert in Ihrem Unternehmen.

Fachbeiträge zu diesem Thema

Änderung der Stiftungsurkunde und Rechtsmittel des Stifters

Digitalisierung internationaler Markenanmeldungen

Neues zum Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen

Erschöpfung des Markenrechts und Umkehr der Beweislast

Neues zum Designschutz und zum Ausschluss bei technischer Bedingtheit

Neues zur Nichtigkeit bei Abtretung von Gesellschaftsanteilen

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© 2018 MMag Philipp Dür, Rechtsanwalt.

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