Honorar
Unser Service im Zuge eines kostenlosen Erstgespräches beinhaltet auch eine Einschätzung der auf Sie zukommenden Rechtsanwaltskosten.
Im Falle der weiteren Beauftragung bieten wir Ihnen in außergerichtlichen Angelegenheiten und in Vertragssachen eine Abrechnung nach Stundensatz und bei zeitlich vorab bestimmbaren Leistungen auch Pauschalhonorare an. Im Falle eines gerichtlichen Einschreitens richtet sich die Entlohnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (gestaffelt nach der Höhe des Streitwertes).
Um die Transparenz unserer Leistungen für Sie im Detail überprüfbar zu machen, erhalten Sie eine minutengenaue Einzelleistungsübersicht mit Angabe der jeweiligen Tätigkeit und Datum. Regelmäßige Teilabrechnungen und Warnungen bei unerwarteten Kostenerhöhungen machen unsere Leistungen für Sie nachvollziehbar und wirtschaftlich kalkulierbar.