Das neue Datenschutzgesetz sieht eine Vielzahl an Änderungen vor, deren Verstoß mit sehr hohen Verwaltungsstrafen sanktioniert ist. Das ab 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutzgesetz erfordert in Zukunft eine genaue Prüfung der firmeninternen Prozessabläufe in Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Grundsätzlich ist in Zukunft vor jeder Datenverarbeitung die nicht dem Zweck der Vertragserfüllung dient, die Einwilligung des Betroffenen einzuholen (etwa Newsletter, Marketingmaße etc).
Der Betroffene ist zudem über die Möglichkeit der jederzeitigen Abgabe eines Widerrufes hinsichtlich seiner erteilten Einwilligung zu informieren. Die erteilte Einwilligung darf in Zukunft auch nicht Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages sein (Kopplungsverbot).
Weiters ist der Betroffene vorab über seine Rechte auf unentgeltliche Auskunft, Berichtigung, Einschränkung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie über sein Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu informieren.
Der mit der Datenverarbeitung Verantwortliche hat ein entsprechendes Daten-Verarbeitungsverzeichnis zu führen, indem auch jeder einzelne Verarbeitungsprozess derart protokolliert wird, dass die Zulässigkeit der Verarbeitung nachvollzogen und überprüft werden kann.
Bei bestimmten Datenverarbeitungen ist zudem ein Datenschutzbeauftragter sowie eine Datenschutzfolgenabschätzung im Betrieb vorzusehen. Werden Daten an Dritte als Auftragsverarbeiter übermittelt, ist mit diesen schriftlich ein entsprechender Vertrag abzuschließen, in dem auch die gemeinsame Verantwortung zu regeln ist. Dem Betroffen muss stets bekannt sein, wer ihm gegenüber als Verantwortlicher zu kontaktieren ist, damit er seinem unentgeltlichen Auskunftsrecht jederzeit nachkommen kann.
Im Falle von Verstößen gegen das neue Datenschutzgesetz drohen Verwaltungsstrafen bis zu max EUR 20 Mio bzw 4% des weltweiten Umsatzes aus dem vorangegangen Geschäftsjahr.
Ich unterstütze Sie gerne auf dem Weg einer gesetzeskonformen Umsetzung der Datenverarbeitung in Ihrem Betrieb oder der Beantwortung einzelner Fragen hierzu. Sie können mich gerne unter anwalt@duer-recht.at oder unter
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