Die EU-Richtlinie zum Schutz von vertraulichem Know-how und Geschäftsgeheimnissen ist mit 05.07.2018 in Kraft getreten. Die österreichische Bundesregierung hat aktuell eine Gesetzesnovelle verabschiedet. Zumal das Gesetz bereits in Kraft getreten ist, sind Unternehmer gut beraten bereits entsprechende Vorkehrungen zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse umzusetzen.
Nach dem Wortlaut der Gesetzesnovelle hängt die Schutzfähigkeit von Geschäftsgeheimnissen in Zukunft davon ab, dass Unternehmen entsprechend den Umständen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen für die Personen die die rechtmäßige Kontrolle über diese Informationen besitzen.
Für die Unternehmenspraxis bedeutet dies, dass Unternehmensgeheimnisse nach ihrer technischen und wirtschaftlichen Bedeutung in Kategorien von Geheimhaltungsstufen klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet werden und nur diejenigen Mitarbeiter Zugang erhalten sollten, die die jeweiligen Informationen auch tatsächlich benötigen. Dies erfordert in vielen Fällen eine Anpassung von Arbeitsverträgen, Arbeitsanweisungen, Schulungen und internen Kontrollmechanismen.
Gerne stehe ich Ihnen bei der Beratung und Umsetzung in Ihrem Unternehmen zur Verfügung.